- Kopplungsgeschäft
- Kọpp|lungs|ge|schäft, das (Wirtsch.):Geschäft, bei dem der Käufer eine Ware nur bekommt, wenn er gleichzeitig noch eine andere kauft.
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Kọpp|lungs|ge|schäft, das (Wirtsch.): Geschäft, bei dem der Käufer eine Ware nur bekommt, wenn er gleichzeitig noch eine andere kauft.
Universal-Lexikon. 2012.