Kopplungsgeschäft

Kopplungsgeschäft
Kọpp|lungs|ge|schäft, das (Wirtsch.):
Geschäft, bei dem der Käufer eine Ware nur bekommt, wenn er gleichzeitig noch eine andere kauft.

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Kọpp|lungs|ge|schäft, das (Wirtsch.): Geschäft, bei dem der Käufer eine Ware nur bekommt, wenn er gleichzeitig noch eine andere kauft.

Universal-Lexikon. 2012.

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